Gewaltenteilung und Montesquieu

Gewaltenteilung gilt als die Grundlage jeder Demokratie. In der Pflichtschulausbildung in meiner Jugend hatte ich davon nichts gehört, obwohl ich das Freifach politische Bildung besucht hatte (dort wurde statt dessen das Parteiprogramm der Sozialisten vorgetragen, die sich erst 1991 in Sozialdemokraten umbenannt haben).

Nachdem ich nun, im Alter, einige Abende mit Recherchen verbracht habe, komme ich zur Erkenntnis, dass das ein wirklich schwieriges Thema ist. Die Frage "Was ist Gewaltenteilung?" kann nicht einfach beantwortet werden, auch wenn alle YouTube-Videos zu dem Thema kaum länger als 5 Minuten sind, auch wenn jeder glaubt mit der Phrase "checks and balances" alles gesagt zu haben.


Montesquieu

Das 1748 erschienene grundlegende Buch "Vom Geist der Gesetze" von Montesquieu (1689 - 1755) wurde gleich 3 Jahre nach dem Erstdruck von der katholischen Kirche auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt. Zur geschichtlichen Einordnung: die berühmte Französische Revolution ("Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit"), die mit Napoleon Bonaparte als absolutistischem Kaiser endete, begann 1789.

  • Kein Wort hat mehr verschiedene Bedeutungen erhalten und auf so vielerlei Arten auf die Gemüter gewirkt als das Wort Freiheit.
    (Buch 11, Kapitel 2)

Nachfolgend noch mehr Begriffe und Sätze aus dem Buch Montesquieus, die ich für wahr und wichtig halte.

Regierung

Die Regierung (Verwaltung) eines demokratischen Staates ist die vollziehenden Gewalt (Exekutive). Dazu gehören Polizei, Militär und alle für die Durchführung des öffentlichen Lebens notwendigen Beamten und Minister, inklusive Bundespräsident und Staatsanwälten.
Nicht zur Regierung gehören die Richter (Judikative). Das sind Einzelpersonen, die weder abgesetzt noch versetzt werden können (man vertraut ihnen also wie einem Monarchen).
Ebenfalls nicht zur Regierung gehört die Gesetzgebung (Legislative), also das Parlament mit seinen Abgeordneten, Nationalrat, Bundesrat und Landtage.

Die Regierung macht also keine Gesetze, wie immer angenommen wird, und fällt auch keine Urteile, sondern erzwingt die Einhaltung der Gesetze. Dennoch kommt ihr große Bedeutung zu, da die Anzahl von Personen in der vollziehende Gewalt die mit Abstand größte aller drei Gewalten ist. Hier Zahlen für Deutschland (Quelle Google Gemini KI):

  1. Legislative: etwa 0,00095 % der Bevölkerung (800)
  2. Judikative: etwa 0,0006 % der Bevölkerung (500)
  3. Exekutive: etwa 0,36 % der Bevölkerung (300.000)

Die Gewaltenteilung sieht vor, dass keine Person, die zu einer der Gewalten gehört, auch zu einer anderen Gewalt gehören darf. Angesichts der großen Anzahl von Personen in der Vollziehung wird die Kontrolle dessen allerdings wohl schwierig sein, zumal der Begriff Regierung immer mit dem Staat selbst in Verbindung gebracht wird.

Allgemein bekannt ist auch, dass die Regierung von Parteien gebildet wird. Aber das Parteien-System hat mit Gewaltenteilung eigentlich nichts zu tun. Parteien sind eine Aufspaltung des Volkes. Man könnte sie Volks-Lobbies nennen. Sie können die Ursache für politische Feindseligkeiten und Bürgerkriege werden, auch wenn der Staat nur eine einzige Partei zulässt.

Regierungsform

Aus dem Buch "Vom Geist der Gesetze" von Montesquieu:

  • Die REPUBLIKANISCHE Regierung ist diejenige, wo das gesamte Volk (Demokratie) oder nur ein Teil des Volkes (Aristokratie) die höchste Gewalt hat;

  • die MONARCHISCHE, wo Einer herrscht, aber nach gewissen und festgestellten Gesetzen;

  • in der DESPOTISCHEN herrscht Einer ohne Gesetz und ohne Regel, der alles durch seinen Willen und seine Einfälle fortreisst.
    (Buch 2, Kapitel 1)

Das charakterisiert die Despoten immer noch sehr gut. Zum besseren "Fortreissen" benutzen sie heutzutage ihre eigenen sozialen Medien.
Das Wort "Republik" setzt sich übrigens zusammen aus lateinisch "res" (Angelegenheit) und "publica" (öffentlich) und wird von Montesquieu als Überbegriff für Demokratie und Aristokratie verwendet.

Montesquieu war der Meinung, dass nur die "Tugend" eine Demokratie zusammenhalten könne:

  • Die griechischen Staatskundigen, die in der Volksregierung (Demokratie) lebten, hielten die Tugend für die einzige Macht, die diese Regierung stützen könne. Die heutigen Politiker sprechen uns von nichts als Manufakturen, Handel, Finanzen, Reichtümern und sogar Luxus.
    (Buch 3, Kapitel 3)

Was aber ist Tugend? Ich sehe das so: "Was du nicht willst, dass dir man tu, das füg auch keinem andern zu". Ich nenne es Moral. Wie auch Montesquieu offenbar erkannt hat ist sie nicht durch Geld und Reichtümer ersetzbar.

Gewaltenteilung

Das Grundproblem:
Abel erwacht aus dem Nachmittagsschläfchen am Gartenzaun und pflückt eine Marille, die vor seiner Nase hängt. Im nächsten Moment saust Kains Keule auf ihn nieder, da der Marillenbaum seine Wurzeln auf Kains Grundstück hat.
Kain wird nach dem Gesetz "Auge für Auge, Zahn für Zahn" als Mörder hingerichtet. Er kannte die Regel nicht, dass ins Nachbargrundstück hineinhängendes Obst vom Nachbar genutzt werden darf. Um solche Unglücksfälle (oder auch Bürgerkriege) zu vermeiden gibt es das Gewaltmonopol, d.h. nur die vollziehende Gewalt hätte Abel strafen dürfen, falls die Regel zugunsten Kains gewesen wäre, und das auch nur nach einem Schuldspruch der rechtsprechenden Gewalt. Anders ausgedrückt, physische Gewalt darf nur vom Staat ausgeübt werden, und der muss jede Gewaltanwendung kontrolliert durch alle drei Teile der Gewaltentrennung laufen zu lassen. Lynchjustiz und Blutrache haben darin keinen Platz mehr.

Gesetze und Regeln fördern zwar die Sicherheit, schränken aber die Freiheit der Bürger ein und behindern somit die freie Entwicklung der Gesellschaft. Es ging Montesquieu vor allem um das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit:

  • Eine Verfassung kann so aufgebaut sein, dass niemand gezwungen ist, etwas zu tun, wozu er nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist, und niemand gezwungen ist, etwas zu unterlassen, was das Gesetz gestattet.
    (Buch 11, Kapitel 4)

Diesen einigermaßen komplizierten Satz würde ich so formulieren:

  • Niemand ist verpflichtet etwas zu tun, wofür es kein Gesetz gibt.
  • Jeder ist frei alles zu tun, was das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet.

Zu diesem Freiheitskonzept gehört allerdings auch folgender Nachsatz aus dem römischen Recht:

Grund für diese Regel: nur wenn man Unwissenheit ausschließen kann, ist die böse Absicht der Tat beweisbar. Was irgendwie mit fehlendem Sinn für Wirklichkeit zu tun hat, denn so gesehen müsste jeder Bürger eines demokratischen Staates ein Jus-Studium absolviert haben. Die Gesetzbücher sind dick und in Juristendeutsch abgefasst. Es ist eigentlich kein Wunder, dass die meisten Politiker auch Juristen sind. Nur wer die (umfangreichen) Regeln kennt, darf am Spiel teilnehmen. Und dass sich daraus bei nachlassender Tugend korrupte Oligarchien entwickeln ist eigentlich klar.

  • Es ist aber eine immerwährende Erfahrung, dass jedermann, der Macht besitzt, geneigt ist, derselben zu missbrauchen; er geht so weit, bis er Schranken antrifft. Wer sollte es glauben! Die Tugend selbst bedarf Einschränkungen.
    (Buch 11, Kapitel 4)

Macht ist eine Droge, die in Missbrauch endet. Seiner Epoche ergeben ging Montesquieu davon aus, dass alle Machthaber auch tugendhaft sind. Heute wissen wir, dass Politik korrupt, die Kirche pädophil, und beide machtgierig sein können. Nach Trennung von Religion und Politik kann die Kirche (gottlob:-) keine Gesetze mehr machen, die Politik allerdings schon, und sie will sich auch ständig in die Rechtsprechung einmischen.

  • In jedem Staate gibt es drei Arten von Macht: die gesetzgebende Macht, die vollziehende Macht der Dinge die vom Völkerrecht abhängen, und die vollziehende Macht der Dinge die vom bürgerlichen Recht abhängen.
    (Buch 11, Kapitel 6)

Diese hier genannten drei Arten von Macht darf man nicht verwechseln mit den drei Gewalten. Eigentlich zählt Montesquieu hier die gesetzgebende Gewalt und zwei gewaltvollziehende Mächte auf (Polizei, Armee). Ob er zwischen Gewalt und Macht unterscheidet konnte ich nicht feststellen.

  • Es ist ferner keine Freiheit vorhanden, wenn die Macht Recht zu sprechen von der gesetzgebenden und der vollziehenden Macht nicht getrennt ist. Wäre sie mit der gesetzgebenden Macht verknüpft, so würde die Gewalt über das Leben und die Freiheit der Bürger willkürlich sein, denn der Richter würde Gesetzgeber sein. Wäre sie mit der vollziehenden Macht verbunden, so würde der Richter die Gewalt eines Unterdrückers haben können.
    (Buch 11, Kapitel 6)

Hier fehlt etwas. Man muss jedes mit jedem kombinieren:

  1. Richter ist Gesetzgeber: er macht sich die passenden Gesetze, um seine willkürlichen Urteile zu rechtfertigen.
  2. Vollzieher ist Richter: er macht willkürliche Hinrichtungen ohne dem Opfer Rechtfertigung in einem öffentlichen Verfahren zu ermöglichen.
  3. Gesetzgeber ist Vollzieher: er macht sich die passenden Gesetze, um willkürliche Hinrichtungen ohne Verfahren zu rechtfertigen.
    (Das wäre die schlimmste aller Kombinationen, aber auch die unmöglichste, weil sie den Richter ausschließen würde. Darum hat sie Montesquieu wahrscheinlich ausgelassen.)

Die Gewaltenteilung ist also eigentlich kein Regelkreis, wie die ganz oben stehende Darstellung vermuten lässt, sondern eine hierarchische Kette von Verantwortungen. Der Gesetzgeber hat die Macht im Staate, weil er die Regeln macht, und repräsentiert somit das, was früher der Monarch war. Er darf aber seine Regeln selbst nicht anwenden. Nur der Richter darf die Regeln anwenden, ist aber dadurch ein Untergebener der Gesetzgebung und darf selbst keine Regeln machen. Er untersucht und entscheidet unabhängig vom Gesetzgeber und Vollzieher, ob die vorgegebene Regel im konkreten Fall verletzt wurde oder nicht. Die Regel bestimmt auch den Rahmen für das Strafmaß, das der Richter nach eigener Einschätzung des Falles festlegen kann. Der Vollzieher steht am Ende und vollzieht die vom Richter verhängte Strafe am Bürger, die er nicht verändern darf. Darum konnte man den Henker nicht Mörder nennen, und Henker war im Mittelalter tatsächlich ein Berufsstand.

Kontrolle

Es wird erwartet, dass die drei getrennten Gewalten einander kontrollieren ("checks and balances"). Klarerweise kann man einen Richter kontrollieren, ob er gesetzmäßig entschieden hat, wenn das Verfahren öffentlich abgehandelt wird. Auch der Vollzug ist eingeschränkt kontrollierbar, denn wenn der Verbrecher gleich nach der Verurteilung wieder in Nobellokalen herumsitzt, könnte das der Öffentlichkeit auffallen. Wer aber kontrolliert den Gesetzgeber? Wie hindert man den Gesetzgeber am Beschluß eines Gesetzes, das dem Machtgewinn einer bestimmten Partei oder Gruppe dient, die vielleicht die eigene ist?

Man müsste dazu einen Richter haben, der den Gesetzgeber verurteilt, wenn er eigennützig oder "befangen" handelt. Aber wer macht ihm die dazu notwendigen Gesetze, die er ja nicht selber machen darf, und die auch der Gesetzgeber nicht machen darf, weil er dann ja Gesetze für sich selbst machen würde?

Antwort ist: das Verfassungsgericht kontrolliert den Gesetzgeber. Die Regeln, die man dabei anwendet, nennt man Grundgesetz, das ist also eine Art "Übergesetz". Auch der Bundesrat, der mit dem Nationalrat zusammenarbeitet, kontrolliert die in Beschluß befindlichen Gesetze. Es kontrolliert auch der Bundespräsident, der jedes Gesetz unterzeichnen muss, damit es gültig werden kann. Unterstützend wirken Transparenzregeln, das ist die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Interessen der Abgeordneten, und das Lobbyregister, in dem sich Interessenvertreter der Wirtschaft registrieren müssen, um Kontakt zur Politik zu bekommen. Auch die Medien und die Öffentlichkeit kann kontrollierend wirken, falls das Gesetz publik gemacht wird.

Kritik

  • Die Einzelstellung des Richters. Wer bewahrt uns vor der willkürlichen Gesetzesauslegung der Richter? Sie stehen unabsetzbar da wie früher die Monarchen. Zwar gibt es mehrere Instanzen von Gerichten, aber ein Verfahren bis zum obersten Gerichtshof zu führen ist teuer und dauert lange. Die Gleichheit vor dem Gesetz für alle Bürger, ob reich oder arm, steht da in Frage. Auch das in der Wirtschaft üblich gewordene Vier-Augen Prinzip fällt weg.

  • Ist das Gewaltmonopol in der Wirklichkeit tatsächlich durchsetzbar? Müssten dazu nicht in jedem Wirtshaus und auf jeder unbeleuchteten Strasse Polizeibeamte stehen? Und wenn es so wäre, wer schützte uns dann vor Polizeibeamten, die ihre Macht missbrauchen?

  • Das Verbot von gleichzeitiger Zugehörigkeit einer Person zu mehreren Gewalten ist das wichtigste Kriterium für das Funktionieren der Gewaltenteilung, ohne das geht es nicht. Ist dieses Verbot in der Realität tatsächlich durchsetzbar oder ist das nur graue Theorie?

  • Die Kontrolle des Gesetzgebers. Wer schützt uns vor einem Rückfall in die Aristokratie, Oligarchie oder Monarchie über Gesetzgebung? Gesetze könnten in großer Zahl produziert werden, sodass deren Zusammenwirken nicht mehr überschaubar ist. In Deutschland entscheiden etwa 800 Personen über die Regeln für etwa 83 Millionen Einwohner. Der "Tugend" dieser 800 Personen muss man zwangsläufig vertrauen, denn der Einflussnahme der 300.000 Angehörigen der Exekutive werden sie sich nicht entziehen können. Man sollte auch nicht vergessen, wie viele Menschen die Monarchie immer noch für die beste Regierungsform halten. Wohin das führt sieht man am besten derzeit an Russland.

Ich habe sicherlich noch nicht alle Schwachstellen der Gewaltenteilung entdeckt und kann den Mechanismus auch noch immer nicht ganz nachvollziehen. Ausserdem gibt es ja noch die Medien als vierte Gewalt, und die Wirtschaftslobbies als fünfte. Ich werde ein Forsetzungs-Blog schreiben, dieses ist zu lang geworden.

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